Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A  - Allgemeines

B - Teilnahmebedingungen 

C - Kursfahrzeuge

D - Fahrzeug-Versicherung 

E - Ausschluss vom Training 

F - Bekleidung

G - Annullation oder Umbuchung

H - Haftung / Unfallversicherung       

I - Bild- und Tonaufnahmen

K - Datenschutz

L - Änderungen / Verschiedenes

M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

A - Allgemeines

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, welche in der ASSR Antischleuderschule Regensdorf oder im Driving Center Sennwald durchführt werden. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Veranstalters zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Dolmetscher für einen Kurs

Ist ein Teilnehmer der Kurssprache nicht mächtig, so besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher mitzubringen. Dieser muss aus organisatorischen Gründen ebenfalls angemeldet werden. Die Kosten, welche für diese Umtriebe verrechnet werden, sind auf unserer Homepage www.assr.ch oder dc-sennwald.ch unter Kursansicht aufgeführt. Der Kursveranstalter behält sich vor, Kursteilnehmer, welche der Kurssprache nicht angemessen mächtig sind, vom Kurs auszuschliessen und kostenpflichtig wegzuweisen.

Preise

Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die vom Veranstalter in der Bestätigung angegebenen Preise. Allfällige Vergünstigungen müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Nach Eingang der Zahlung werden keine Vergünstigungen mehr akzeptiert.

Gutscheine

Persönliche Gutscheine können nicht weitergegeben werden.

Nicht gekaufte Gutscheine sind untereinander nicht kombinierbar, es kann nur ein Gutschein pro Kurs akzeptiert werden. Nicht gekaufte Gutscheine sind grundsätzlich nur bis zum Einlösetermin gültig. Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Gutscheine, welche bei der Anmeldung nicht angegeben wurden, können rückwirkend nicht akzeptiert werden.

Zahlung

Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen, bei kurzfristigeren Anmeldungen bis vor dem Kurs. Ist die Zahlung weniger als 5 Tage vor Kursbeginn erfolgt, ist eine Zahlungsbestätigung am Kurstag vorzuweisen. Spätestens am Kurstag besteht die Möglichkeit, die Kursgebühr mit Kreditkarte zu begleichen. Sollte am Kurstag noch keine Zahlung erfolgt sein und der Teilnehmer kann nicht zahlen, behält sich der Kursveranstalter vor, den Kursteilnehmer kostenpflichtig wegzuweisen. Wer am Kurstag nicht erscheint, schuldet trotzdem den vollen Betrag.

WAB – Gültigkeit Führerausweis

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Führerausweis zum Kurszeitpunkt gültig ist (Punkt 4b). Sollte der Führerausweis abgelaufen sein, ist mit dem Anmeldeschreiben eine Fahrbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt einzuholen und zum Kurs mitzubringen. Dieser gilt für den Kurstag als Führerausweis.

B - Teilnahmebedingungen

Ausweis

Die Teilnahme ist nur Inhabern eines gültigen Führerausweises für die entsprechende Fahrzeugkategorie gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Führerausweis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Bei Miete eines Fahrzeuges ist der Führerausweis auf jeden Fall vorzuweisen.

Ausnahme: Auf der Rennstrecke kann auch ohne Führerausweis gefahren werden.

C – Kursfahrzeuge

Eigene Fahrzeuge

Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, nutzen die Teilnehmer für die Veranstaltung ihre eigenen Fahrzeuge. Der Teilnehmer ist für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Pro Fahrzeug ist i.d.R. nur ein Teilnehmer erlaubt. Das Fahrzeug muss den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) entsprechen, eingelöst und versichert sein. Es kann, Verfügbarkeit vorbehalten, gegen zusätzliche Vergütung ein Fahrzeug gemietet werden.

WAB4u

Für den WAB4u Kurs nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Es kann, Verfügbarkeit vorbehalten, gegen zusätzliche Vergütung ein Fahrzeug gemietet werden.

Anneau du Rhin (Auto und Moto)

Auf dem Anneau du Rhin herrschen strengere Lärmvorschriften, max. 100dB. Fahrzeuge mit höherem Lärmpegel sind zu diesen Kursen nicht zugelassen und werden von den Streckenbetreibern von der Fahrstrecke verwiesen. Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist ausgeschlossen.

Moto Kurse werden mit dem eigenen Motorrad absolviert. Empfohlene Reifenprofiltiefe mind. 2,5 mm und guter Gesamtzustand. Sliks sind nur beim freien Fahren erlaubt. Zugelassen sind nur Motorräder, welche betriebssicher sind. 

Eco-Drive Kurse und ev. Sonderprogramme

Für diese Angebote werden Fahrzeuge vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. In diesem Fall gelten gesonderte Bestimmungen, welche dem Teilnehmer übergeben werden und deren Akzeptanz durch den Teilnehmer Kursvoraussetzungen sind.

D - Fahrzeugversicherung

Grundsätzliches

Der Veranstalter hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, welche nur für vom FVS (Fonds für Verkehrssicherheit) anerkannte Weiterbildung, unter Aufsicht des Instruktors und nur am Ort und während der Veranstaltung Gültigkeit hat. Die maximale Versicherungssumme beläuft sich auf CHF 40'000 Zeitwert pro Schadenereignis. 

Der Selbstbehalt pro Fall beträgt Fr. 1'000.-. Die Schadensmeldung hat am Veranstaltungstag bis zum Verlassen des Areals an den zuständigen Instruktor zu erfolgen. Wird dies unterlassen, entfällt jegliche Deckung. Trägt eine vorhandene Vollkasko des Teilnehmers einen eventuellen Schaden, übernimmt die Versicherung des Driving Center Schweiz den Bonusverlust.

Hinweise: Trainings auf dem Anneau du Rhin

Im Totalschadenfall gilt für Schadenereignisse auf dem Anneau du Rhin ein Selbstbehalt von 20% des versicherten Schadens.

E - Ausschluss vom Training

Zu beachtende Vorschriften

Die Teilnehmer haben sich während des Trainings diszipliniert zu verhalten. Sie haben den Anweisungen des Kursleiters zu folgen. Ohne Anweisung des Kursleiters darf die Fahrbahn weder betreten noch befahren werden. Auf dem gesamten Gelände gelten die Bestimmungen des SVG.

Ausschluss vom Training

Der Veranstalter behält sich einen Ausschluss von Kursteilnehmern in folgenden Fällen vor:

  1. Bei wiederholten Verstössen gegen die Anweisungen des Kursleiters oder des SVG.
    1. Wer andere Teilnehmer oder Sachen gefährdet sowie den Unterricht stört.
    2. Bei begründetem Verdacht einer Fahruntüchtigkeit infolge Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss.
    3. Wenn Gefahr besteht, dass der Kursteilnehmer der bestätigten Kurssprache nicht mächtig ist und deshalb 
    4. Verspätetes Eintreffen, d.h. nach 15 Minuten nach ausgeschriebenem Kursbeginn.
    5. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
    6. andere Kursteilnehmer, Instruktoren oder Infrastruktur  efährdet.

F - Bekleidung

Die Teilnehmer tragen der Witterung entsprechende Kleidung/Schuhe, da sie sich je nach Training über längere Zeiträume im Freien aufhalten.

Bekleidung für Moto-Trainings:

Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung, Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Ein Lederkombi ist von Vorteil. Bei einem zweiteiligen Kombi muss man mit einem Reissverschluss beide Teile verbinden können. Ein separater Rückenprotektor (nicht in die Jacke eingearbeitet) ist für Anneau du Rhin obligatorisch. Das Wetter kann sich im Laufe des Tages verändern. Nehmen Sie also die volle Ausrüstung mit und ev. Kleider zum Wechseln.

G - Annullation oder Umbuchung

Einzelpersonen

Eine Einzelperson kann bis 5 Arbeitstage (Eingang beim Veranstalter) vor dem Kurs schriftlich (Brief oder E-Mail) und ohne Kostenfolge stornieren oder umbuchen. Danach verrechnen wir 100% der anfallenden Kurskosten. Das Kursgeld wird vom Veranstalter in Form eines Wertgutscheines zurückerstattet. Der Wochenendaufschlag wird bei Umbuchungen auf Kurse an Werktagen nicht zurückerstattet.

Gruppenanmeldungen

Vor der Veranstaltung kann der Kunde unter folgenden Bedingungen den Kurs stornieren oder umbuchen: Die Annullation oder Umbuchung hat schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Es gilt das Empfangsdatum beim Veranstalter.

Die Annullationsgebühren werden wie folgt geregelt:

  • Bis 10 Tage vor dem Kursbeginn 80 % der Kursgebühren
  • 11 bis 30 Tage vor dem Kursbeginn 50 % der Kursgebühren
  • 31 bis 60 Tage vor dem Kursbeginn 25 % der Kursgebühren

Annullation Sonderveranstaltungen & Rennstreckentraining

ASSR: Die ASSR behält sich vor, Kurse zu annullieren und die angemeldeten Teilnehmer nach Rücksprache auf andere Kurse umzubuchen. 

Teilnehmer: Der Kurs findet bei jedem Wetter statt. Im Verhinderungsfall bitten wir um Absage bis spätestens 60 Tage vor dem Kurs. Bei Fernbleiben erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kurskosten.

Nichterscheinen

Für Nichterscheinen oder verspätete Teilnahme (mehr als 15 Minuten nach Kursbeginn) schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter 100% der Kurskosten.

Krankheitsfall

Sollte ein Teilnehmer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Kurs erscheinen können, muss innert fünf Arbeitstagen ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden. Wer ein solches innert dieser Frist nicht schriftlich, (Brief, E-Mail) einreicht oder unentschuldigt dem Kurs fernbleibt, muss die gesamten Kurskosten bezahlen.

Veranstaltungsabsage-, Verschiebung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem Training oder bei extremen Witterungsbedingungen bis zum Trainingstag, den Kurs abzusagen, allenfalls abzubrechen und nach Rücksprache mit den angemeldeten Teilnehmern auf einen anderen Kurs umzubuchen. Der Veranstalter bietet einen Ersatztermin an oder erstattet dem Teilnehmer die Kursgebühr in Form eines Wertgutscheines zurück.

H -Haftung / Unfallversicherung

Die Kursteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an den Kursen teil. Sie haften für sämtliche durch sie oder das Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden.

Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers.

I - Bild- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter, resp. von ihm Beauftragte, Foto, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über

dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie zu Vermarktungszwecken einzusetzen. Fotos und Videos werden auf Googles Fotoseite hochgeladen und befinden sich deshalb ausserhalb der EU. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, am Kurstag dieses Material einzusehen und/oder die Weitergabe an Google zu verhindern. Dazu hat der Kursteilnehmer diesen Wunsch ausdrücklich am Kurstag dem Instruktor mitzuteilen. Nachträglich besteht keine lückenlose Löschung des Materials aus dem Internet.

K - Datenschutz

Datenschutz (DSG und UWG)

Der Veranstalter (Driving Center Schweiz AG) respektiert die Privatsphäre ihrer Kunden und Interessenten. Die Firma verwendet die persönlichen Daten für die Abwicklung des Vertrages, für die Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (Statistik, Newsletter, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität), um auf die individuellen Bedürfnisse von bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen. Zudem können die Daten für die vorgenannten Zwecke den Partnergesellschaften der Emil Frey Gruppe übermittelt werden. Die Firma sichert zu, dass die Daten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet werden. Im Übrigen wird auf die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.emilfrey.ch verwiesen.

L- Änderungen / Verschiedenes

Die vorliegenden AGB können von der ASSR Antischleuderschule oder vom Driving Center Sennwald jederzeit geändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation erfolgten Kursbestellungen.

Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die entsprechenden Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) wird ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Sitz der ASSR oder des Driving Center Sennwald. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.